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Planung & Optimierung Energie

Der Energieausweis für Wohngebäude
Objektive Information für Haus- und Wohnungseigentümer, Käufer und Mieter
Die Heizkosten machen in privaten Haushalten den größten Teil der gesamten Wohnnebenkosten aus. Ein Drittel des Primärenenergiebedarfs in Deutschland wird für die Raumheizung und die Warmwasser-aufbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders wie bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energie-verbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Der Energieausweis wird das ändern: Er macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen Blick erkennbar.
 
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. In Deutschland wird diese Bestimmung mit der Energieeinsparverordnung    (ENEV 2007) in nationales Recht umgesetzt.
Was für neu errichtete Wohngebäude schon seit einigen Jahren gilt, wird damit ab 1. Juli 2008 schrittweise auch für Wohngebäude im Bestand eingeführt: Künftig müssen Eigentümer und Vermieter von Häusern und Wohnungen bei Verkauf bzw. Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Auch wer sein Haus umfassend umbaut oder die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert, muss unabhängig von einem Nutzerwechsel einen Energieausweis erstellen lassen. Unterschieden wird zwischen dem bedarfsorientierten Energieausweis, der auf der Grundlage des berechnetem Energiebedarfs des Gebäudes erstellt wird (Bedarfsausweis), und dem verbrauchsorientierten Energieausweis, der auf der Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs des Gebäudes erstellt wird (Verbrauchsausweis).
 
 
Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Juli 2008 Pflicht, für später errichtete Wohngebäude am 1. Januar 2009. Entsprechend der ENEV 2007, die am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, gilt Folgendes:
  • Für Wohneinheiten, die neu errichtet, umfassend umgebaut oder umfassend erweitert werden, ist ein bedarforientierter Energieausweis zu erstellen.
  • Für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1 November 1977 gestellt wurde, ist der bedarforientierte Energieausweis Pflicht. Wahlfreiheit besteht hier in Ausnahmefällen nur, wenn das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entweder bereits bei Baufertigstellung erreichte oder durch nachträglich erfolgte Sanierungsmaßnahmen inzwischen erfüllt.
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt Wahlfreiheit zwischen Bedarf- und Verbrauchsausweis.
  • Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch nehmen möchte, z.B. bei einer energetischen Sanierung, muss einen bedarforientierten Energieausweis vorlegen.
  • Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Gebäude die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen dem bedarf- und dem verbrauchsorientierten Ausweismodell.
  • Die ausgestellten Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach zehn Jahren muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
  • Sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, muss der Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer Modernisierungsempfehlungen geben.
 
…Hausbesitzer
 
Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses beabsichtigen Sie früher oder später an Ihrem Haus Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten vorzunehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren. Der bedarforientierte Energieausweis ist die ideale Vorbereitung dafür. Denn mit einer gut geplanten energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie gleich mehrfach sparen.  
  1. Sie senken Ihren Energieverbrauch und machen sich damit unabhängig von künftigen Entwicklungen für Gas, Öl oder Strom und schonen die Umwelt.
     
  1. Sollten Sie sich eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten,  gilt geringer Energie-verbrauch als wertsteigernd.
  1. Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.
  1. Können Sie ohnehin anstehende Modernisierungsarbeiten mit Energie sparenden  Maßnahmen verbinden, sind die Mehrkosten häufig gering. Wenn Sie z.B. die Fassade neu verputzen, muss ohnehin ein Gerüst aufgestellt werden. Der Aufpreis für eine Wärmedämmung ist dann vergleichsweise niedrig. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dies erheblich teuerer sein.
…Vermieter von Wohnungen und Gebäuden
 
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energiesparverordnung (ENEV 2007) sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen.
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 muss dieser ab dem 1. Juli 2008 zugänglich gemacht werden, für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Verpflichtung, einen Energieausweis auszustellen. Der Energieausweis ermöglicht Gebäudeeigentümern, die energetische Qualität ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage können dadurch erstmals für potenzielle Mieter vor Abschluss des Mietvertrags sichtbar gemacht werden. Die Attraktivität des Gebäudes erhöht sich dadurch deutlich.
…Mieter, Käufer oder andere Nutzer von Gebäuden
 
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energiesparverordnung (ENEV 2007) haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen.
Für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965 gilt dies ab dem 1. Juli 2008, für errichtete Wohngebäude ab 1. Januar 2009. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Mieter, Käufer oder Pächter erhalten auf einen Blick Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und einen Eindruck davon, welche Nebenkosten vorrausichtlich auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium.        
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